Informationen

Informationen DER Anwaltskanzlei Barbara Knoche


"Günstige Winde kann nur der nutzen, der weiß, wohin er will."
- Oscar Wilde

FAQ - Häufig gestellte Fragen


Wir sind uns bewusst, dass die Wortwahl der Rechtssprache nicht immer sofort verständlich ist. Hier finden Sie einige der häufigsten Fragen, die uns gestellt werden. Wir hoffen, dies trägt zu Ihrem besseren Verständnis bei.

Bitte stellen Sie uns Fragen. Wir sind für Sie da.

Welche Informationen sollten Sie mit zum Erstgespräch bringen?

Um Ihr erstes Beratungsgespräch optimal zu gestalten, bringen Sie bitte folgende Informationen mit: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Referenznummer von Rechtsschreiben, Rechtsschutzversicherungsunterlagen, sofern vorhanden, Einkommensnachweise, Nachweis über evtl. Verbindlichkeiten, laufende Kosten etc. für die Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskosten / Verfahrenskostenhilfe sowie alle Unterlagen, die Sie besprechen wollen.

Wie lauten die Bankverbindungen der Anwaltskanzlei?

Unsere Bankverbindung lautet:

Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden

DE22 4455 1210 0000 0443 47

WELADED1HEM

Was ist das "RVG"?

RVG steht für die Rechtsanwaltsgebührenordnung. Weitere Details finden Sie im RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Benötigen Sie weitere Erklärungen hierzu, kontakten Sie bitte unsere Mitarbeiter.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Telefon Icon 02372 12104

Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Barbara Knoche für eine individuelle Beratung


Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung, damit wir gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation finden. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und mein Engagement.

02372 12104
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